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26. Mai 2012

Skandal oder nicht Skandal. Das ist hier die Frage.

Vorab: auch das aktuelle Urteil des DFB Bundesgerichts ist nicht erfreulich. Nicht aus Berliner und schon gar nicht aus blau-weisser Sicht. Doch bevor ein etwaiges "Skandalurteil" oder gar "Der Untergang des Fußballs" beschworen wird, sollte auch ein etwas differenzierter Blick auf die Situation möglich sein. Um was ging es in dem Einspruch:
Ein deutliche und vor allem EINSEITIGE Schwächung von Hertha BSC. Jetzt mal sämtliche dramaturgischen Ausschweifungen in der Beschreibung der bürgerkriegsähnlichen Zustände außen vor gelassen, müsste in diesem Falle vor allem die Einseitigkeit bewiesen werden.
Das heisst im Klartext: SÄMTLICHE bemängelte Beeinträchtigungen müssen nachweislich (!) und deutlich (!) nachteiliger für Hertha BSC als für Fortuna Düsseldorf sein. Natürlich hat es eine nicht zu leugnende Beeinträchtung im Spielverlauf gegeben. Aber eben - und darauf kommt es an - keine einseitige. Zumindest keine die aus der gerichtlichen Argumentation und Beweisführung deutlich geworden ist. Beispiele:
- Ja der Platz war nicht mehr in regelkonformen Zustand. Aber fehlende Eckfahnen und Rasenstücke beeinträchtigen nunmal beide teilnehmenden Vereine zu gleichen Teilen.
- Ja die Polizei samt Hundestaffel stand nah, zu nah, bedrohlich nah am Spielfeldrand. Aber auch dieser Umstand entspricht keiner einseitigen Benachteiligung von Hertha BSC, sondern ist eine Benachteiligung BEIDER Mannschaften zu in etwa gleichen Teilen (zumal Düsseldorf in die Richtung spielte, es also deren Spielaufbau im Angriff betraf)
- Ja, 20 Minuten Pause sind viel. Aber auch diese Beeinträchtigung betrifft BEIDE Mannschaften zu gleichen Teilen. Das Argument des "Warmwerdens" kann hier durch die Hertha eigene Argumentation entkräftet werden: Das 1:0 ist nach 25 Sekunden gefallen, ohne das auch nur einer der Spieler "eingespielt" war. Die theoretischen Chancen in den verbleibenden 90 Sekunden noch ein Tor zu schießen hätten beide Mannschaften zu gleichen Teilen gehabt. Auch wenn Hertha am "Drücker" war zählt das nicht, denn aus "am Drücker" Situationen ergeben sich (vor allem in Überzahl) eben auch Konter die zum Tor führen. Die eine Mannschaft drückt, die andere erzielt ein Tor. Alles SPEKULATIVE Situationen, die aber ZU JEDER ZEIT BEIDE Mannschaften betrafen.
- Überfüllte Coaching Zonen: Auch hier wären in jedem Fall beide Mannschaften zu gleichen Teilen betroffen.
Eine einseitige Benachteiligung in diesem Falle zu beweisen, würde bedeuten, das nur noch eine Mannschaft auf dem Platz gestanden hätte, was nachweislich nicht der Fall war.
Eine Benachteiligung von Hertha BSC ergibt sich letztendlich nur unter Berücksichtigung des Spielstandes und des damit verbundenen sportlichen Abstieges. Das Sport und das Bundesgericht konnten gar nicht anders, als entweder keine einseitige,  oder aber eben eine quasi gleichberechtigte Benachteiligung für beide Vereine zu attestieren. Rechtlich ist damit eben nicht bewiesen, dass hier eine Mannschaft mehr Nachteile als die andere hatte. 
Dazu kommen noch die Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters, ob sie einem gefallen oder nicht:
- 61. Minute: Stark könnte das Spiel abbrechen (mögliche Wertung 2:0 für Düsseldorf) Tatsachenentscheidung: Unterbrechung und Weiterspielen
- 85. Minute:
 Stark könnte das Spiel abbrechen (mögliche Wertung 2:0 für Düsseldorf) Tatsachenentscheidung: Unterbrechung und Weiterspielen
- 96. Minute: 
Stark könnte das Spiel abbrechen (mögliche Wertung 2:0 für Hertha) Tatsachenentscheidung: Unterbrechung und Weiterspielen
Allein unter diesen Aspekten zeigt sich, dass selbst die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters in diesem beanstandeten Spiel keiner der Mannschaften einen deutlichen Vorteil oder Nachteil erbracht haben, sondern wenn,- dann BEIDE Vereine zu gleichen Teilen beeinträchtigt wurden. Ergo: Auch die Tatsachenentscheidungen des Scheidsrichters ergeben keine eindeutige und vor allem einseitige Schwächung  zu Lasten von Hertha BSC.
Das Spiel bzw die Umstände sind und waren zweifellos skandalös. Genau das ist der Punkt, der sich in einer noch ausstehenden Bestrafung eines oder beider Vereine niederschlagen wird. Und ich hoffe nach Bekanntgabe des Strafmaßes hören auch diese unsäglichen  "Ja, dann kann man in Zukunft ja einfach in der 88. Minute das Spielfeld stürmen" Argumentationen auf. Genau das kann man nämlich nicht, denn:
- zum einen kann der Schiedsrichter JEDERZEIT entscheiden eben nicht zu unterbrechen sondern abzubrechen, genauso wie Stark die Möglichkeit gehabt hätte. Ein Abbruch in einem anderen Spiel wäre dann ebenso eine Tatsachenentscheidung wie in diesem Spiel das weiterspielen lassen.
- zum anderen werden die Strafen (hoffentlich) dermaßen hoch sein, dass sich die Frage, ob man den Platzsturm als Mittel zur Spielbeeinflussung tatsächlich als Vorteil einsetzen kann, gar nicht erst stellt. Mit möglichen Geldstrafen im sechsstelligen Bereich, eventuell plus Geisterspiele - und selbst einem drohenden Punktabzug (mindestens im Wiederholunsgfall) ist schnell mehr Schaden angerichtet, als mit einem durch Platzsturm beeinflussten Spielausgang. Ich denke und hoffe das dies der DFB in seiner Strafmaßfindung berücksichten muß und auch wird. Hier wird dann wohl ein Urteil fallen, welches abschreckende Signalwirkung für potentielle Nachahmer haben muß.
Grundsätzlich, egal wie blau-weiß das eigene Herz schlägt muß man also festhalten: Die Spielumstände waren zum Ende hin skandalös. Eine deutliche Schwächung Herthas hingegen ist nicht beweis,- und belegbar, zumindest keine die nicht zu gleichen Teilen auch Fortuna Düsseldorf betroffen hätte. Und das wiederum bedeutet keinesfalls das Ende des Fußballs, sondern Entscheidungen auf dem Platz behalten weiterhin ihre Gültigkeit, ohne Klagen, Prozessen und Entscheidungsfindungen am grünen Tisch in Zukunft Haus und Hof zu öffnen.
Das mag aus Sicht von Hertha BSC traurig, dramatisch, unfair und ungerecht erscheinen, ist aber letztendlich eine Entscheidung für den Fußball.